Negative Bewertungen innerhalb 24 Std. löschen lassen
Wir entfernen ausschließlich rechtswidrige BewertungenDatenschutz nach DSGVO · Standort Deutschland

Branche: Anwälte & Kanzleien

Mandanten suchen zuerst online —
eine falsche Bewertung kann sie abhalten.

Rechtsanwälte stehen vor einem besonderen Dilemma: Sie können rechtswidrige Bewertungen oft nicht öffentlich richtigstellen, ohne die Verschwiegenheitspflicht zu verletzen. Die Entfernung durch Google ist dann der einzige wirksame Weg.

Typische Fälle in Anwaltskanzleien

Bewertung von Nicht-Mandanten

Die Person hat Ihre Kanzlei bewertet, war aber nachweislich nie Ihr Mandant. Ohne nachweisbares Mandatsverhältnis fehlt der notwendige Erfahrungsbezug — diese Bewertungen sind klar angreifbar.

Verletzung der Verschwiegenheitspflicht

Der Bewerter schildert Details aus einer Beratung oder einem Mandat, die er nur aus dem Vertrauensverhältnis kennen kann. Das kann sowohl einen Vertragsbruch als auch einen DSGVO-Verstoß darstellen.

Nachweislich falsche Behauptungen

Behauptungen wie „Der Anwalt hat mich nicht vertreten" oder „Die Kanzlei gibt keine Rückmeldung" können bei Widerspruch zur Aktenlage als unwahre Tatsachenbehauptungen angreifbar sein.

Bewertungen im Kontext von Gegenparteien

Ehemalige Gegenparteien, deren Interessen Sie vertreten haben, hinterlassen Negativbewertungen. Hier liegt ein offensichtlicher Interessenkonflikt vor, der Google gegenüber dokumentierbar ist.

Das besondere Dilemma für Anwälte

Als Rechtsanwalt unterliegen Sie der beruflichen Verschwiegenheitspflicht nach § 43a BRAO. Das bedeutet: Sie können öffentlich nicht konkret auf eine Bewertung antworten, ohne möglicherweise Mandatsdetails preiszugeben — selbst wenn die Bewertung nachweislich falsch ist.

Dieser rechtliche Rahmen macht es besonders wichtig, rechtswidrige Bewertungen direkt entfernen zu lassen, statt darauf zu antworten. Unser Service übernimmt die Kommunikation mit Google und die Dokumentation des Verstoßes — ohne dass Sie Mandatsgeheimnisse preisgeben müssen.

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