Bewertung von ehemaligem Mitarbeiter löschen lassen
Ehemalige Mitarbeiter hinterlassen negative Google-Bewertungen — ein häufiges Problem. Wann solche Bewertungen löschbar sind und wie Sie vorgehen.
Negative Bewertungen von ehemaligen Mitarbeitern gehören zu den häufigsten Problemen, mit denen Unternehmen konfrontiert werden. Das Besondere: Im Gegensatz zu Kundenbewertungen ist hier kein Kaufvorgang betroffen — der Bewerter war Teil des Unternehmens. Das schafft eine besondere rechtliche Ausgangslage.
Sind Mitarbeiterbewertungen bei Google überhaupt zulässig?
Google Maps ist eine Plattform für Kundenbewertungen — also Bewertungen von Personen, die das Unternehmen als Kunden erlebt haben. Mitarbeiter, die ihre Arbeitgebererfahrung bewerten möchten, haben dafür eigene Plattformen wie Kununu oder Glassdoor.
Das bedeutet: Eine Bewertung, die klar aus dem Arbeitsverhältnis heraus motiviert ist und keine Kundenperspektive einnimmt, verstößt gegen Googles eigene Richtlinien.
Wichtig: Das gilt nicht automatisch. Google macht keinen Unterschied zwischen „war Kunde" und „war Mitarbeiter" — Sie müssen das aktiv geltend machen.
Wann ist die Bewertung löschbar?
1. Kein Kundenkontakt vorhanden
Wenn die Person ausschließlich als Mitarbeiter, nicht als Kunde tätig war, fehlt die Grundvoraussetzung für eine Google Maps-Bewertung. Sie hat das Unternehmen nicht als Verbraucher erlebt.
2. Interessenkonflikt
Google schließt Bewertungen aus, bei denen ein Interessenkonflikt besteht — dazu zählen ausdrücklich auch Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter. Das ist einer der stärksten Löschungsgründe in diesem Kontext.
3. Persönliche Angriffe oder Falschaussagen
Enthält die Bewertung Beleidigungen, unwahre Behauptungen über das Unternehmen oder Einzelpersonen, oder werden Interna weitergegeben, die nicht öffentlich sein sollten, liegen zusätzliche Verstöße vor — rechtlich und gegen Googles Richtlinien.
4. Verletzung von Verschwiegenheitspflichten
Wenn durch die Bewertung Betriebsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen preisgegeben werden, kann das arbeitsrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen haben.
Schritt-für-Schritt: Wie Sie vorgehen
Schritt 1: Identifikation dokumentieren
Stellen Sie fest, ob Sie die Person eindeutig als ehemaligen Mitarbeiter identifizieren können. Arbeitsverhältnisse sind dokumentiert — nutzen Sie Personaldaten, Austrittsdaten und Kommunikationsverläufe als Belege.
Schritt 2: Verstoß konkret benennen
Melden Sie die Bewertung über Google Maps und wählen Sie die Kategorie „Interessenkonflikt". Formulieren Sie knapp und präzise:
„Diese Bewertung stammt von einem ehemaligen Mitarbeiter (Beschäftigung von [Datum] bis [Datum]). Ein Kundenkontakt hat nicht bestattgefunden. Die Person bewertet das Arbeitsverhältnis, nicht eine Kundenerfahrung — dies verstößt gegen Googles Richtlinien für Bewertungen."
Schritt 3: Zusatzdokumentation vorbereiten
Belege über das Arbeitsverhältnis — Einstellungs- und Austrittsdaten — stärken den Antrag erheblich.
Schritt 4: Bei Ablehnung — Einspruch mit erweiterter Begründung
Wurde die Meldung abgelehnt, legen Sie Einspruch ein und fügen Sie die Dokumentation bei.
Was, wenn der Mitarbeiter anonym bewertet?
Mitarbeiter nutzen manchmal anonym wirkende Profile. Selbst wenn Sie die Person nicht namentlich benennen können, können indirekte Hinweise helfen:
- Sehr spezifisches Insider-Wissen, das nur ein Mitarbeiter haben kann
- Zeitlicher Zusammenhang mit Kündigung oder Konflikt
- Sprachliche oder inhaltliche Übereinstimmungen mit bekannten Personen
Wichtig: Sie müssen die Person nicht beweisen — Sie müssen plausibel machen, dass es sich um keinen Kunden handelt.
Rechtliche Möglichkeiten parallel
Unabhängig von der Google-Meldung haben Sie weitere Optionen:
Abmahnung: Enthält die Bewertung unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen, können Sie den ehemaligen Mitarbeiter abmahnen und Löschung sowie Unterlassung fordern.
Einstweilige Verfügung: Bei schwerwiegenden Inhalten ist eine gerichtliche Schnelllösung möglich.
Schadensersatz: In klar dokumentierten Fällen ist Schadensersatz für Reputationsschäden möglich — rechtlich jedoch aufwendig.
Fazit
Bewertungen von ehemaligen Mitarbeitern sind in vielen Fällen löschbar — weil kein Kundenverhältnis bestand und ein Interessenkonflikt vorliegt. Entscheidend ist die präzise Begründung der Meldung und eine gute Dokumentation des Arbeitsverhältnisses.
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