Negative Bewertungen innerhalb 24 Std. löschen lassen
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Grundlagen10. Mai 2025 · 3 Min. Lesezeit

Welche Google-Bewertungen darf man löschen lassen?

Nicht jede schlechte Google-Bewertung ist löschbar — aber viele. Erfahren Sie, welche vier Kategorien rechtswidrig sind und wie Sie vorgehen können.

Viele Unternehmer fragen sich: Kann ich gegen eine schlechte Google-Bewertung überhaupt etwas tun? Die Antwort lautet: Ja — aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Google löscht nicht jede unangenehme Bewertung, sondern nur solche, die gegen die Richtlinien der Plattform oder gegen geltendes Recht verstoßen.

Die vier löschbaren Kategorien

1. Fake-Bewertungen und Bewertungen ohne echten Kundenkontakt

Eine Bewertung setzt voraus, dass der Bewerter tatsächlich Kontakt mit Ihrem Unternehmen hatte. Bewertungen von Personen, die nie Kunde bei Ihnen waren, sind angreifbar. Das gilt auch für offensichtliche Konkurrenten-Bewertungen oder koordinierte Negativ-Aktionen.

Woran erkennt man sie? Profil ohne Foto, keine anderen Rezensionen, kein plausibles Datum, keine konkreten Details zur angeblichen Erfahrung.

2. Unwahre Tatsachenbehauptungen

Behauptet jemand konkrete Fakten, die nachweislich falsch sind, handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung — und die ist nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Beispiele:

  • „Die Werkstatt hat mir absichtlich Teile kaputtgemacht"
  • „Das Restaurant hat keine Hygienestandards"
  • „Das Personal hat mich bestohlen"

Abzugrenzen ist davon reine Meinungsäußerung: „Das Essen hat mir nicht geschmeckt" ist zulässig und nicht löschbar.

3. Schmähkritik und Beleidigungen

Bewertungen, die keine sachliche Auseinandersetzung mehr darstellen, sondern nur noch beleidigen oder diffamieren, sind Schmähkritik. Gerichte haben diesen Begriff klar definiert: Steht die Herabsetzung der Person im Vordergrund, nicht mehr die Kritik an der Leistung, ist die Grenze überschritten.

4. Verstöße gegen Google-Richtlinien

Google hat eigene Inhaltrichtlinien, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen. Löschbar sind unter anderem:

  • Bewertungen mit Hassrede oder diskriminierenden Inhalten
  • Inhalte mit persönlichen Daten (Telefonnummern, Adressen Dritter)
  • Spam und Bewertungen von Interessenkonflikten (z. B. eigene Mitarbeiter bewerten das eigene Unternehmen)
  • Bewertungen, die nichts mit dem Unternehmen zu tun haben (falsches Unternehmen, irrelevanter Inhalt)

Was nicht löschbar ist

Authentische Kritik bleibt stehen — auch wenn sie hart ist. Ein Kunde, der schreibt „Lange Wartezeit, freundliches Personal, aber die Leistung hat mich nicht überzeugt", übt berechtigte Kritik. Diese kann und sollte nicht gelöscht werden.

Unser Service prüft deswegen jede Bewertung sorgfältig, bevor wir eine Löschung beantragen. Wir stellen keine Löschanträge für Bewertungen, die wir als inhaltlich gerechtfertigt einschätzen.

Wie läuft die Prüfung ab?

  1. Bewertung einreichen: Sie markieren die Bewertung(en) über unser Tool
  2. Rechtliche Einschätzung: Wir bewerten jede Bewertung auf Löschbarkeit
  3. Antragstellung: Nur bei dokumentiertem Verstoß stellen wir den Antrag bei Google
  4. Zahlung nur bei Erfolg: Sie zahlen ausschließlich für tatsächlich entfernte Bewertungen

Fazit

Die Faustregel lautet: Bewertungen, die lügen, beleidigen oder von keinem echten Kunden stammen, sind löschbar. Authentische Kritik — auch harte — bleibt bestehen. Lassen Sie im Zweifel prüfen: Bewertung einreichen, wir prüfen kostenlos und ohne Vorabkosten.

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